Der bilinguale Bildungsgang an der Gesamtschule Salzkotten bietet sprachbegabten Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I die Möglichkeit, am Ende der 10 Klasse zusätzlich zum Abschlusszeugnis ein Zertifikat zu erlangen.
Voraussetzung dafür ist die durchgängige Belegung dieses Bildungsgangs von der 5. bis zur 10. Klasse.
Das Interesse an diesem Bildungsgang ist erfahrungsgemäß groß und die Anmeldezahlen für den bilingualen Zweig überstiegen in den vergangenen Jahren regelmäßig die Klassenrichtwerte, so dass das Los über die Teilnahme entscheiden musste. Mit dem Schuljahr 2018/2019 wird der bilinguale Unterricht im Kursverband erteilt, so dass alle Schülerinnen und Schüler, die sich für diesen Zweig interessieren, daran teilnehmen können.
Die im Schuljahr 2018/2019 bereits bestehenden bilingualen Klassen 7-10 sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie erhalten den bilingualen Unterricht weiterhin im Klassenverband.
Übersicht bilingualer Bildungsgang Gesamtschule Salzkotten
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Jahrgang |
Englisch |
Bilingualer Unterricht |
5 |
4 Wochenstunden |
1 Stunde vertiefender Spracherwerb |
6 |
4 Wochenstunden |
1 Stunde vertiefender Spracherwerb |
7 |
4 Wochenstunden im E-Kurs |
2 Stunden Erdkunde bilingual |
8 |
4 Wochenstunden im E-Kurs |
2 Stunden Geschichte bilingual |
9 |
4 Wochenstunden im E-Kurs |
2 Stunden Erdkunde bilingual |
10 |
4 Wochenstunden im E-Kurs |
2 Stunden Geschichte bilingual |
Abschlusszertifikat bei durchgängiger Belegung und mindestens ausreichenden Leistungen in den Sachfächern und in Englisch |
Anwahl von Spanisch
Eine parallele Anwahl des bilingualen Bildungsgangs und Spanisch in der Sekundarstufe I ist ausgeschlossen, da der Spanischunterricht zeitgleich zu den bilingualen Stunden stattfindet.
Allerdings ist die Wahl des Faches Spanisch ab der EF in der Oberstufe möglich.
Als zweite Fremdsprache in der Sekundarstufe I können sprachbegabte Schülerinnen und Schüler des bilingualen Bildungsgangs Französisch als Wahlpflichtfach ab dem Jahrgang 6 belegen.
Wechsel
Ein Wechsel aus dem bilingualen Bildungsgang ist in pädagogisch begründeten Ausnahmefällen nach Beschluss der Zeugniskonferenz halbjährlich möglich. In diesen Fällen bietet das Kurssystem den Vorteil, dass kein Klassenwechsel erforderlich ist.